Vertragsverwaltung von Direktzusagen
CollPhir DZ
Die Direkt- bzw. Pensionszusage ist nach wie vor einer der bedeutendsten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung. Ursprünglich in aller Regel arbeitgeberfinanziert, finden sich heute am Markt zunehmend auch arbeitnehmerfinanzierte Direktzusagen per Entgeltumwandlung.
Anwartschaften und Renten
CollPhir als Bestandsverwaltungssystem für Direktzusagen ermöglicht deren ganzheitliche Administration. Bedeutet konkret, die zugesagten Leistungen zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätssicherung werden sowohl für die Anwartschafts- als auch für die Leistungsphase (Rentenphase) abgebildet.
Die Geschäftsprozessverwaltung zur Fortschreibung des Bestandes, zu allen Zustandsübergängen der Berechtigten und der Prozesse zu Externen (z.B. Treuhänder) erfolgt im Kontext einer oder parallel bestehender Zusageformen. Das können eine bzw. mehrere reine Leistungszusagen oder beitragsorientierte Leistungszusagen sein.

- Festgeldzusagen
- Entgeltabhängige, dienstzeitabhängige Leistungszusagen
- pVR-Zusagen (persönliche Verdiensrelation)
- Beitragsorientierte Leistungszusagen
- Fondsorientierte oder versicherungsorientierte Leistungszusagen
- Einbindung externer Rechenkerne
- Dokumenterstellung und -archivierung
- Auswertungen und Statistik
- Schnittstellen zu Drittsystemen (Gutachten, Fibu)
Versorgungsausgleich und ZfA-Kommunikation
Abgerundet wird das Leistungsspektrum des Moduls durch die integrierte Kommunikation mit der „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)“, betreffend die Riesterzulage oder die Rentenbezugsmitteilungen nach §22a EStG. Das seit 01.09.2009 geltende Versorgungsausgleichsrecht ist ebenfalls in den ganzheitlichen Verwaltungsprozess integrierbar.
Weitere Informationen zu CollPhir für Direktzusagen (Modul DZ) erhalten Sie hier.

Ihr Ansprechpartner
Stefan Beuslein
E-Mail: collphir-vertrieb(at)collogia.de
Telefon: +49 (0)221 3 36 08-0
