KopfnavigationPensionsmanagementProjektmanagementIT-ServicesSAP-BeratungCollogia AG

Versorgungsausgleich in der bAV

Integration in die Bestandsverwaltung

Seit dem 01. September 2009 ist das neue Versorgungsausgleichsrecht in Kraft.

Das novellierte Recht regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung neu. Durch die Einbeziehung aller Altersversorgungsschichten (gRV, pAV und bAV) in den Versorgungsausgleich wird unabhängig von der Erwerbsbiografie erreicht, das jeder Ehepartner eine eigenständige Absicherung für das Alter aufbaut. Vom Prinzip her nichts anderes als eine „gerechte“ Teilung von in der Ehezeit aufgebauten Rentenanwartschaften.

Interne versus externe Teilung

So einfach eine derart „gerechte“ Teilung zwischen den Ehegatten auf den ersten Blick erscheint, die Komplexität zeigt sich in der Praxis im Detail. Die Berücksichtigung steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte spielt hierbei ebenso eine Rolle, wie die Frage nach der korrekten Berechnung der jeweiligen Rentenanwartschaften und der Aufnahme betriebsfremder Personen in den Bestand. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob eine interne oder externe Teilung erfolgt. Arbeitgeber, Versorgungsträger der betrieblichen Altersversorgung sowie Produktanbieter stehen folglich vor der Aufgabe, eine Implementierung des Versorgungsausgleichs in die IT-Systeme rechtskonform und kostengünstig umzusetzen.

CollPhir - Versorgungsausgleich

Die Collogia Unternehmensberatung AG bietet Ihnen als spezialisierter IT-Dienstleister fachliche Unterstützung bei der technischen Umsetzung an sowie mit CollPhir eine Bestandsverwaltungslösung, die den Versorgungsausgleich betreffende Prozesse, von der Bekanntgabe durch das Familiengericht über das rechtskräftige Urteil bis hin zur abschließenden Aufteilung, direkt berücksichtigt.

Zentrale Fragen, die es bei einer Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichsrechts in einem Bestandsverwaltungssystem zu beantworten gilt, sind u.a.

  • Prüfung und Verwaltung der formalen und materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen
    (z.B. Ehezeitermittlung, Wartezeiten)
  • Definition von Ausnahmen
  • Differenzierung zwischen interner und externer Teilung
  • Sicherstellen der Kommunikation mit den externen Korrespondenzpartnern wie Familiengerichte, Rechtsanwälten etc.
  • Information und Dokumenterstellung für die Beteiligten
  • Dokumentation, Historisierung und Archivierung
  • Flexibilität im Hinblick auf Anpassungen des Datenmodells infolge rechtlicher oder geschäftsprozessbezogener Änderungen

 

Der Versorgungsausgleich ist in die CollPhir-Module integriert und lässt sich bei Bedarf an die individuellen Gegebenheiten auf Kundenseite flexibel anpassen.

 

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

To top

Ihr Ansprechpartner

Stefan Beuslein
E-Mail: collphir-vertrieb(at)collogia.de
Telefon: +49 (0)221 3 36 08-0

SAP Basis Beratung  |  CollPhir  |  Projektmanagement   |  IT Services
Unternehmen  |  Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum